Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist eine zentrale Stelle in jeder Gesundheitseinrichtung nach §6 MPBetreibV.
Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen für Medizinprodukte in den Gesundheitseinrichtungen.
Innerhalb des ASB-Landesverband Bremen e.V. ist der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit insbesondere auch Ansprechpartner für die Medizinproduktbeauftragten der Gliederungen und Abteilungen innerhalb des Landesverbandes:
- ASB-Landesverband Bremen e.V.
- ASB-Ortsverband Bremen-Mitte/Nord
- ASB-Ortsverband Bremen-Ost
- ASB Katastrophenschutz
- ASB Wünschewagen
- Arbeiter-Samariter-Jugend Bremen
In unseren Tochtergesellschaften sind eigenständige Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV ernannt. Nachfolgend finden Sie die Ansprechpartner:innen der Tochtergesellschaften: