Ihre Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen, wie der ASB Bremen, sind steuerlich absetzbar.
Nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes sind Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend zu machen und somit von der Steuer absetzbar.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne eine offizielle amtliche Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt eingereicht werden. Ein einfacher Überweisungsbeleg, wie z.B. ein Kontoauszug oder Ausdrucke von Online-Überweisungen, reichen hierfür aus.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger ausgestellter Beleg erforderlich. Dieser Beleg muss Angaben zum steuerbegünstigten Zweck der Spende, zur Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer und zur Art der Zuwendung (Spende oder Mitgliedsbeitrag) enthalten.
Das Dokument, welches Sie für den vereinfachten Spendennachweis (gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) benötigen, finden Sie in Ihrem Mitgliederportal. Hierzu einfach den Log-In unter https://www.asb.de/mein-asb-login nutzen und die Bescheinigung runterladen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Eintrittsdatum, beides finden die auf Ihrem Mitgliederausweis.