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Wir nehmen Kontakt mit dem behandelnden Arzt auf.
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Wir organisieren die Rückholung und führen Sie mit optimalen Transportmitteln (Linienflugzeug, Ambulanzjet, Krankenwagen) durch.
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Wir begleiten Sie durch rückholerfahrene Notärzte, Rettungsassistenten und Intensivpflegekräfte.
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Wir benachrichtigen die Angehörigen und kümmern uns um die Formalitäten.
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Wir stellen die Aufnahme in ein geeignetes Heimatkrankenhaus sicher.
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Wir organisieren die Überführung im Todesfall.
Der ASB-Rückholdienst – kostenlos für ASB-Mitglieder
Bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall im Urlaub bringt Sie der ASB-Rückholdienst als ASB-Mitglied kostenlos nach Hause.
Notsituationen wie ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können auch im Urlaub eintreten und erfordern schnelle und kompetente Hilfe. Als ASB-Mitglied können Sie sich in diesem Fall auf den ASB-Rückholdienst verlassen. Er bringt sie kostenlos, schnell und sicher in ein heimatnahes Krankenhaus, auch wenn Sie beim Transport intensiv-medizinische Betreuung benötigen.
Egal, ob Sie im Ausland verunglücken oder in Deutschland Urlaub machen – ASB-Mitglieder werden im Notfall sicher und kostenlos zurückgeholt, wenn die geltenden Rückholbedingungen gegeben sind. Für den sicheren Transport zu Lande, zu Wasser und in der Luft sorgt der ASB-Rückholdienst.
Hochqualifizierte Helferinnen und Helfer begleiten die Patienten während des Transports und sorgen für die medizinische Versorgung. Den kostenlosen ASB-Rückholdienst können nicht nur Mitglieder sondern auch deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht, in Anspruch nehmen.
Was wir für Sie tun
So verständigen Sie den Rückholdienst
Melden Sie den Unfall bzw. Ihre Erkrankung bitte so schnell wie möglich unter der Rufnummer 022147605555 oder per Mail an
Der ASB-Rückholdienst benötigt folgende Angaben:
- Name, Heimatadresse, Mitgliedsnummer und Telefonnummer und Aufenthaltsort des Patienten
- Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses am Abholort
- Name und Telefonnummer einer Kontaktperson am Abholort
Wann werden ASB-Mitglieder zurückgeholt?
- Wenn eine Verlegung in ein geeignetes Heimatkrankenhaus notwendig ist
- ein Krankenhausaufenthalt die Dauer von 14 Tagen (nach Alarmierung des ASB) überschreitet.
- Im Falle einer Überführung nach einem Todesfall im Ausland.
- Wenn das Mitglied nicht länger als 3 Monate vom Wohnort verreist ist
Unsere kostenpflichtigen Zusatzleistungen
- den Versand von dringend benötigten Medikamenten, Hilfsmitteln und Unterlagen an den Urlaubsort
- die Buchung und das Hinterlegen von Flugtickets für die am Aufenthaltsort verbliebenen Angehörigen
- die sozial-psychologische Betreuung von Angehörigen der Erkrankten