FAQ Wünschewagen Bremen
An wen richtet sich dieses Projekt?
Dieses Projekt richtet sich an Menschen in ihrer letzten Lebensphase, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur eine absehbare Lebenserwartung haben und die ihre Sehnsuchts- orte nicht mehr aus eigener Kraft erreichen können. Das Angebot richtet sich an Menschen jeden Alters aus der Region.
Welche Wünsche können erfüllt werden?
Das Wunschziel sollte innerhalb eines Tages mit dem Wünschewagen erreichbar sein.
Wohin gehen die Wunschfahrten?
Das Wunschziel bleibt ganz dem Fahrgast überlassen. Ob an einen lebensgeschichtlich wich- tigen Ort oder einen Sehnsuchtsort, ob zu Freunden, zu einer Veranstaltung, zum Familienfest oder ans Meer, vom Hospiz nach Hause oder auf die Lieblingsbank im Wald – das Wünsche- wagen-Team versucht, jeden Wunsch umzusetzen.
Kann ich als Angehöriger den Fahrtwunsch begleiten?
Selbstverständlich bietet der Wünschewagen auch Platz für eine Begleitperson.
Welche Kosten entstehen dem Fahrgast?
Keine. Die Fahrt mit dem Wünschewagen ist für den Fahrgast und eine Begleitperson grund- sätzlich kostenfrei. Hierzu zählt natürlich die Fahrt selbst, gegebenenfalls Übernachtungskos- ten, eventuelle Eintrittsgelder für den Museums-, Theater- oder den Besuch in einem Fußball- stadion sowie sämtliche Verpflegungskosten während der Wunschfahrt.
Was muss ich tun, wenn ich einen Wunsch habe?
Ihre Wunschanfrage nehmen wir gerne persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax ent- gegen. Alle Kontakte finden Sie auf www.asb-bremen.de/Wünschewagen
Wie werden die Fahrten vorbereitet?
Die Fahrten werden individuell und zeitnah vorbereitet, denn manchmal muss es schnell ge- hen. Die gesundheitliche Verfassung des Fahrgastes spielt eine entscheidende Rolle. Am An- fang steht ein persönliches Gespräch, in dem es um die gesundheitliche Situation, Erwartun- gen und Möglichkeiten geht. Die Fahrt wird mit dem Fahrgast, den nahestehenden Personen und ärztlichen Behandlern abgestimmt. Notwendig sind eine ärztliche Einverständniserklä- rung, ggf. auch eine vorhandene Patientenverfügung und ein Medikamentenplan. Die ehren- amtlichen Wunscherfüller werden auf die Fahrt vorbereitet und über den gesundheitlichen Zu- stand und Wunsch des Fahrgastes informiert. Mit dem Wünschewagen holen sie die Fahr- gäste ab und begleiten sie zu ihrem Wunschort.
Wie ist der Wünschewagen ausgestattet?
Wunschfahrten werden grundsätzlich mit einem speziell dafür vorgesehenen Wünschewagen durchgeführt, der im Aufbau und Ausstattung Wunschfahrten über eine längere Distanz ermöglicht. "Technisch" ist der Wünschewagen ein Krankentransportwagen, der neben dem üblichen medizinischen Equipment über eine besondere Ausstattung/Bauweise für die Fahrgäste verfügt: Die medizinische Ausrüstung ist nicht sichtbar in Schränken verborgen. Das Fahrzeug verfügt über eine Panoramaverglasung, eine besondere farbliche Gestaltung des Innenraumes und über eine Licht- und Musikanlage.
Welche Fähigkeiten und Qualifikationen bringen Ehrenamtliche mit, die die Fahrgäste begleiten?
Alle ehrenamtlichen Fachkräfte sind "Wunscherfüller". Wunschfahrten werden von zwei oder drei Wunscherfüllern begleitet, wobei mindestens ein Wunscherfüller eine rettungsdienstliche Grundausbildung und mindestens ein Wunscherfüller eine pflegerische Grundausbildung ha- ben muss.
Wie werden die Ehrenamtlichen auf ihre Aufgabe vorbereitet?
Vor Beginn ihres Engagements werden die Ehrenamtlichen im Rahmen einer Schulung zum Wunscherfüller qualifiziert und zu verschiedenen Fachthemen fortgebildet. Neben fachlichen Details zur Pflege, zum rückengerechten Heben und Tragen und zu rechtlichen Grundlagen werden vor allem die Kommunikation mit Sterben- den, der Umgang mit dem Tod und die eigene Beziehung zum Thema besprochen.
Welche Voraussetzungen für eine Wunschfahrt müssen erfüllt sein?
Im Rahmen der Vorbereitung benötigen wir persönliche und medizinische Daten des Fahrgas- tes. Hierzu erhalten Sie von uns ein Stammdatenblatt bzw. Wunschanfrageformular, welches Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden. Ferner benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung und nach Möglichkeit eine Patientenverfügung und ggf. einen Medikamentenplan.
Muss der ärztlich Behandelnde einer Fahrt mit dem Wünschewagen zustimmen?
Die Transportfähigkeit des Fahrgastes muss durch eine schriftliche Bescheinigung durch den verantwortlichen Arzt bestätigt sein.
Brauche ich für die Fahrt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist nicht zwingend erforderlich. Sie wäre aber wünschenswert, da sie in aller Regel verbindliche Angaben darüber enthält, was im Falle eines akuten Notfalls oder des Sterbefalls zu tun ist.
Können auch Fahrgäste mit Infektionserkrankungen (MRSA, ESBL etc.) gefahren werden?
Grundsätzlich ja. Dies ist aber im Vorfeld durch unser Personal abzuklären. Wir garantieren die Einhaltung aller Hygienestandards.
Was geschieht im Notfall?
Die vorliegende Patientenverfügung enthält verbindliche Angaben darüber, was im Falle eines akuten Notfalls zu tun ist.
Was passiert mit den Patientendaten?
Alle Wünsche werden von Anfang an vertraulich behandelt und besprochen. Auch im Nach- hinein werden alle Umstände und Abläufe diskret behandelt. Es werden nur absolut notwen- dige persönliche und medizinische Daten gespeichert und ausschließlich für das Projekt ver- wendet. Alle gespeicherten Daten unterliegen den strengen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Eine mediale Berichterstat- tung, sowie Foto- und/oder Filmaufnahmen werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Fahrgastes verwendet.
Wie wird das Projekt finanziert?
Das Projekt "Wünschewagen – Letzte Wünsche wagen" wird ausschließlich durch Spenden und ASB-Eigenmittel finanziert. Alle Wunscherfüller arbeiten ehrenamtlich, das Projekt lebt von gesellschaftlichem Engagement.
Warum sind Spenden nötig?
Um letzte Wünsche zu erfüllen, braucht es mehr als ehrenamtliches Engagement. Der Wün- schewagen benötigt auch finanzielle Unterstützung, denn die Fahrt soll für alle Fahrgäste kos- tenlos sein. Spenden helfen dabei, Reisekosten zu den Wunschorten, Schulungen ehrenamt- licher Helfer, Dienstkleidung sowie Wartungs- und Benzinkosten des Fahrzeugs usw. zu finanzieren.
Wie kann ich den Wünschewagen mit einer Spende unterstützen?
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft
Kontoinhaber: ASB Bremen
Stichwort: Wuenschewagen Bremen
IBAN: DE58 2512 05 1000 0282 1900
BIC: BFSWDE33HAN
Wie viele Wünschewagen gibt es bundesweit?
2014 wurde der erste Wünschewagen beim ASB Ruhr e. V. eingeweiht. Mittlerweile ist in je- dem Bundesland mindestens ein Wünschewagen stationiert. Insgesamt an 22 Standorten in ganz Deutschland.