Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist eine zentrale Stelle in jeder Gesundheitseinrichtung nach §6 MPBetreibV.
Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen für Medizinprodukte in den Gesundheitseinrichtungen.