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Hilfen für Menschen mit Behinderung

Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger:in (HEP)

Du möchtest Menschen mit Behinderung helfen? Wir bilden dich zur/zum Heilerziehungspfleger:in (auch "HEP" genannt) aus! Heilerziehungspfleger:innen sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich für die Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behinderung in allen Altersstufen im ambulanten, stationären oder aber auch im selbstständigen unternehmerischen Bereich einsetzen.

Im Mittelpunkt allen Handelns stehen der Mensch mit Behinderung, mit seiner individuellen und unverwechselbaren Persönlichkeit sowie seine Würde, sein Recht auf Selbstbestimmung sowie auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Heilerziehungspflege versteht sich als dialogischer Partner und unterstützt die Beziehungen der Menschen mit Behinderungen und gestaltet ihr Handeln empathisch. Dies setzt voraus, dass sie gelernt hat, Behinderungen, ihre Ursachen und Auswirkungen richtig einzuschätzen, vorhandene Fähigkeiten und Kräfte des Menschen zu erkennen und zu aktivieren und notwendige unterstützende Hilfe zu geben.

Eine ganzheitliche, auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmte Hilfe und Sichtweise steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Heilerziehungspflegerinnen sind Bezugsperson und Partner der Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild als Grundvoraussetzung des Berufes. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung verändert sich der Aufgabenschwerpunkt der Heilerziehungspflegerin. Unerlässlich dabei ist, sich selbst mit seinen Fähigkeiten und Grenzen einschätzen zu können, um den eigenen Anteil am Verstehensprozess zu identifizieren und nutzbringend in die Interaktion einzubringen.

GERMANY-POLITICS/

Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.

Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.

GERMANY-POLITICS/

 

 

 

 

Die Ausbildung im Überblick

Heilerziehungspfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen. In Bremen dauert deine Ausbildung in Vollzeit 3 Jahre (davon 2 Jahre schulische Ausbildung und 1 Jahr Praktikum) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Deine Interessen:

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.

  • Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten
    z.B. Anregen, Organisieren und Unterstützen von therapeutischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
    z.B. Beraten von Angehörigen der betreuten Personen wie Eltern, Verwandte und Freunde
    z.B. Unterstützen von Menschen mit Behinderung bei therapeutischen Programmen und schulischen Bemühungen
     
  • Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten
    z.B. Zubereiten von Mahlzeiten
    z.B. Unterstützen von bettlägerigen oder kranken Menschen beim An- und Auskleiden
     
  • Interesse an kreativ-gestaltenden Tätigkeiten
    z.B. kreatives Arbeiten wie Malen und Basteln mit Menschen mit Behinderung

Deine Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Kunst/Werken/Musik:

Kenntnisse und Erfahrungen in musisch-künstlerischen Fächern sind von Vorteil, wenn es z.B. während des Praktikums oder im späteren Berufsleben darum geht, mit Kindern oder Erwachsenen mit Behinderung zu basteln oder zu musizieren.

Chemie/Biologie:

Um medizinische Zusammenhänge zu begreifen und die Wirkungsweise einzelner Medikamente zu verstehen, sind Kenntnisse in Chemie und Biologie hilfreich.

Was lernst du während deiner Ausbildung?

Fachübergreifender Lernbereich

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung

Heilerzieherische Schwerpunkte

  • Kreativ-musischer Bereich: Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, Spiel
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich: Sprachförderung, Gesprächsführung, basale Stimulation/Kommunikation
  • Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich: Psychomotorik, Hauswirtschaft
  • Organisatorisch-technologischer Bereich

Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Religionslehre unterrichtet.

Betriebspraktika

Während des außerschulischen Berufspraktikums werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung umgesetzt und angewandt. Hier nehmen die Praktikanten und Praktikantinnen zunehmend selbstständig Aufgaben der Pflege, Bildung und Förderung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung und von psychisch kranken Menschen wahr.

Zusätzlich werden im Rahmen des Unterrichts Praxisprojekte durchgeführt (z.B. die Organisation eines Sportfestes für Menschen mit Behinderung oder eines Ausflugs, die Gestaltung einer Weihnachts- oder Geburtstagsfeier mit Bewohnern und Bewohnerinnen eines Wohnheims, Theater spielen in der Tagesbildungsstätte, Reiten im heilpädagogischen Kindergarten).

Richtwerte für Unterrichtsstunden:

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: 400-600 Unterrichtsstunden
  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich: 1.800-2.000 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl: 2.400 Unterrichtsstunden


Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Beispiel für die Stundenverteilung:

    • Einführung: eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickeln: 60 Unterrichtsstunden
    • Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken: 120 Unterrichtsstunden
    • Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache: 160 Unterrichtsstunden
    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 340 Unterrichtsstunden
     
  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
    • Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren: 220 Unterrichtsstunden
    • Professionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten: 240 Unterrichtsstunden
    • Menschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern: 240 Unterrichtsstunden
    • Menschen mit ihrer Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten: 240 Unterrichtsstunden
    • Beziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen: 200 Unterrichtsstunden
    • Prozesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdruckes eröffnen: 160 Unterrichtsstunden
    • Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen: 120 Unterrichtsstunden
    • Abschlussprojekt: 80 Unterrichtsstunden
    Fachrichtungsbezogener Lernbereich insgesamt: 1.500 Unterrichtsstunden Berufspraktische Ausbildung: 2.400 Unterrichtsstunden

    Gesamtstundenzahl: 4.240 Unterrichtsstunden

  • Wahlpflichtbereich:
    • Regionalspezifisches Modul: ohne Angabe
    • Zusatzqualifizierendes Modul: ohne Angabe

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im theoretischen Unterricht:

  • Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause

In der Praktikumseinrichtung:

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Menschen mit Behinderung betreuen und beaufsichtigen, Freizeitaktivitäten planen und durchführen, Entwicklungsberichte erstellen
  • Umgebung: Wechsel zwischen Aufenthalts-, Ess- und Schlafräumen, Turnhallen, Werkstätten, Freiflächen, Büro- und Beratungsräumen
  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Einweghandschuhe, Mundschutz)
  • Arbeitszeit: z.T. unregelmäßige Arbeitszeiten, Schichtarbeit
  • Anforderungen:
    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen therapeutischer Maßnahmen)
    • Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen)
    • Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, Teambesprechungen)
    • Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)
    • Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung)

Die Ausbildung umfasst Unterricht im Klassenverband (theoretisch und praktisch) sowie i.d.R. praktische Arbeit im Rahmen von Praktika.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Bei einer Berufsfachschul-Ausbildung besuchen die Schüler/innen theoretischen Unterricht im Klassenverband und führen praktische Übungen durch, z.B. in schuleigenen Werkstätten, Labors o.Ä.

Während der schulischen Ausbildung werden z.B. Klassenarbeiten geschrieben und andere Leistungsnachweise erbracht. Ggf. werden Projektarbeiten im Team durchgeführt. Außerdem müssen die Schüler/innen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Betriebspraktika

Hier arbeiten die Schüler/innen praktisch mit und lernen die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Beruf kennen. Begleitet werden sie während ihres Praktikums von ausgebildeten Fachkräften. Betriebspraktika werden teilweise in den Schulferien durchgeführt.

Ausbildungsvergütung

Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.

Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.552 pro Monat.

Quelle:

Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Weitere Informationen: Informationen zum BAföG 

Weiterbildungen zum/zur Heilerziehungspfleger/in können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung 
 

Kannst du das?

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.

  • Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. ausdauerndes, engagiertes und bereitwilliges Durchführen von Maßnahmen der Grundpflege bei pflegebedürftigen Personen)
  • Durchhaltevermögen / Zielstrebigkeit (z.B. Begleiten von Menschen mit Behinderung bei langwierigen rehabilitativen Maßnahmen; Erproben verschiedener Therapiemöglichkeiten beim Ausbleiben von Fortschritten)
  • Sorgfalt (z.B. exaktes Ausgeben von Medikamenten an kranke und bettlägerige Menschen)
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. Wahrnehmen der Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen oder erwachsenen Personen)
  • Entscheidungsfähigkeit (z.B. rasches Entscheiden über angemessene pflegerische Maßnahmen bei den betreuten Menschen mit Behinderung)
  • Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Organisieren und Gestalten von gruppen- sowie heimübergreifenden Veranstaltungen)
  • Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen wahren über Krankengeschichte und generell persönliche Daten der zu pflegenden Personen)
  • Psychische Belastbarkeit (z.B. leistungsfähig und freundlich bleiben im Umgang mit Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung)
  • Psychische Stabilität (z.B. zugewandtes Verhalten und gleichzeitige professionelle Distanz beim Umgang mit Depressionen oder Aggressionsausbrüchen der zu betreuenden Menschen)
  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. umfassendes Beraten von Menschen mit Behinderung über berufliche Einsatzmöglichkeiten und - sofern ein Wunsch nicht umsetzbar erscheint - Vorschlagen von Alternativen)
  • Kontaktbereitschaft (z.B. leichtes Aufbauen und Vertiefen von Kontakten zu Menschen mit einer Behinderung)
  • Konfliktfähigkeit (z.B. angemessenes Lösen von Konflikten innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen von Menschen mit Behinderung)
  • Beherrschtheit / Selbstkontrolle (z.B. Ruhe bewahren bei aggressivem und abwehrendem Verhalten der betreuten Menschen mit Behinderung)
  • Einfühlungsvermögen (z.B. Erkennen und Eingehen auf Stimmungen der betreuten Personen)
  • Freundlich-gewinnendes Wesen (z.B. Aktivieren und Motivieren von Menschen mit Behinderung, um den Therapieerfolg zu fördern)
  • Durchsetzungsvermögen (z.B. argumentatives Überzeugen der Kranken von der Notwendigkeit der Maßnahmen der Behandlungspflege)

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten , Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.

Fähigkeiten

  • Gut durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen 
  • Gut durchschnittliches sprachliches Denken (Beispiele siehe unter Kenntnisse und Fertigkeiten)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)
  • Merkfähigkeit (z.B. Merken von Namen und individuellen Besonderheiten der zu betreuenden Personen)
  • Umstellungsfähigkeit (z.B. Wechseln zwischen verschiedenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Erstellen von Förderplänen, Singen, Musizieren)
  • Handgeschick (z.B. Zubereiten von Mahlzeiten; Malen und Basteln mit Menschen mit Behinderung)
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Planen von Freizeitaktivitäten und Festen; Erstellen von Förderplänen)
  • Pädagogisches Geschick (z.B. Anleiten und Motivieren behinderter Menschen bei der Freizeitgestaltung)

Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit Hauptschulabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen der Äußerungen von Menschen mit Behinderung)
  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Anleiten von Menschen mit Behinderung; Beraten von Familienangehörigen)
  • Textverständnis (z.B. Verstehen von Hilfebedarfsplänen)
  • Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Erarbeiten von Erziehungs- oder Förderplänen)

Typische Branchen

Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
  • in ambulanten Diensten
  • in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • in Kindertageseinrichtungen
  • an Schulen

Zugang zur Ausbildung

Vorausgesetzt werden in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit.

Alternativ ist der Zugang auch mit Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mehrmonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit möglich. 

Je nach Bundesland können abweichende schulische Voraussetzungen sowie z.B. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein Führungszeugnis oder auch ein Vertrag über die praktische Ausbildung mit einer geeigneten, z.B. sozial- oder heilpädagogischen, Einrichtung gefordert werden.

Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:

Mittlerer Schulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:

  • ein Vorpraktikum oder den Besuch der Berufsfachschule für Gesundheit, Hauswirtschaft und Sozialwesen 
    oder
  • Abschluss einer Berufsausbildung und eine einjährige einschlägige Tätigkeit 
    oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige berufliche Tätigkeit in einem (sozial)pädagogischen, (sozial)pflegerischen, rehabilitativen, hauswirtschaftlichen Beruf oder die Führung eines Familienhaushalts mit wenigstens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person
    oder
  • Hochschulzugangsberechtigung und ein einjähriges einschlägiges Praktikum 

Weitere Zugangsvoraussetzung:

  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Je nach Bildungsanbieter werden ggf. weitere oder abweichende Zugangsvoraussetzungen gefordert.
     

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Worum geht es?

Heilerziehungspfleger/innen sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags.

Gemeinsam den Alltag bestreiten

Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in Einrichtungen des Sozial- und Pflegewesens und für ambulante bzw. mobile Dienste. Zu ihren Aufgaben gehören Assistenz, Beratung und Unterstützung von Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung. Dabei liegen die Schwerpunkte auf den Bereichen Inklusion (die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe), Bildung, Pflege und Gesundheit. Ihr Ziel ist es, den von ihnen betreuten Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise bei größtmöglicher Lebensqualität zu verhelfen. So unterstützen sie diese bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf, Nahrungszubereitung oder Körperpflege und fördern ihre Fähigkeit, diese Herausforderungen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zunehmend eigenständig zu meistern. Gleichzeitig sorgen Heilerziehungspfleger/innen dafür, dass sich die Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen geborgen fühlen, sei es in Wohn- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, psychiatrischen Kliniken oder auch in Privathaushalten. Dabei erfordert die Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung häufig hohen Körpereinsatz, denn das Heben, Stützen oder Umbetten kann körperlich anstrengend sein.

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Individuelle Fähigkeiten fördern

Als respektvolle Partner/innen fördern und begleiten Heilerziehungspfleger/innen Menschen mit Behinderung individuell in deren persönlicher Entwicklung. Sie regen sie zum Malen, Basteln und Musizieren an, unternehmen gemeinsame Ausflüge oder organisieren andere Freizeitaktivitäten. Mit Einfühlungsvermögen und Geduld aktivieren sie die Fähigkeiten ihrer Klienten, wecken neue Interessen und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie fördern die Gemeinschaftsfähigkeit der betreuten Personen und kümmern sich darum, sie schulisch oder beruflich einzugliedern. Dabei richten sie sich nach Förderplänen, die sie gemeinsam mit anderen Fachkräften und -diensten erstellen und besprechen. Zudem stehen sie mit den Betroffenen und deren Angehörigen, v.a. Eltern, Verwandten und Freunden, in permanentem Dialog. Auf dieser Grundlage regen sie therapeutische Maßnahmen an und organisieren diese.

Den Alltag mit Menschen mit Behinderung zu bestreiten, bringt häufig Herausforderungen mit sich. Mit Stimmungsschwankungen, Wutausbrüchen und anderen Verhaltensweisen, die manchmal schwer nachvollziehbar sein können, müssen Heilerziehungspfleger/innen angemessen umgehen können. Aufmerksam erkennen sie die Stimmungen ihrer Schützlinge, haben ein offenes Ohr für deren Probleme, spenden Trost und können sich mit ihnen auch über kleine Fortschritte freuen. Dabei wahren sie jedoch stets die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unabdingbare professionelle Distanz.

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Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen
    • Menschen mit Behinderung in allen Situationen des Alltags helfen und unterstützen
    • Menschen mit Behinderung weitestgehende Selbstständigkeit sowie gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen (Inklusion)
    • für Hygiene und Bekleidung der Menschen mit Behinderung sorgen
    • Maßnahmen der Grundpflege bei kranken und bettlägerigen Menschen durchführen
    • hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen
    • Medikamente nach ärztlicher Verordnung registrieren, verwahren, bestellen und ausgeben
    • der Aufsichtspflicht nachkommen
    • Maßnahmen, Hilfe- und Begleitprozesse dokumentieren, z.B. Medikamentengabe, Tagesabläufe oder besondere Vorkommnisse
  • Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern, ggf. unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede (bei Personen mit Migrationshintergrund)
    • Förderpläne, beispielsweise im lebenspraktischen, musischen und sozialen Bereich, erstellen und umsetzen
    • pädagogische Maßnahmen für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten durchführen
    • therapeutische Maßnahmen anregen, organisieren und unterstützen
    • therapeutische Programme und schulische Bemühungen unterstützen
    • berufliche Eingliederung - auch auf dem freien Arbeitsmarkt - unterstützen
    • Eigenverantwortlichkeit der Menschen mit Behinderung durch geeignete Maßnahmen stärken
    • selbstständig lebende Menschen mit Behinderung individuell betreuen
    • Nachbetreuung und Begleitung beim Übergang in eine weitgehend selbstständige Wohn- und Lebensform übernehmen
  • Menschen mit Behinderung innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen pflegen und betreuen
    • ein Gruppenmilieu schaffen, in dem sich der Mensch mit Behinderung wohlfühlt
    • Hobby- und Freizeitaktivitäten unterstützen, anregen und umsetzen
    • künstlerisch-musische Aktivitäten fördern, z.B. Singen, Musizieren und Werken
    • gruppen- sowie heimübergreifende Veranstaltungen wie Ausflüge, Feste oder Feiern organisieren und gestalten
  • Menschen mit Behinderung in das soziale Umfeld inkludieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
    • Beziehungen mit den Angehörigen der betreuten Personen, wie Eltern, Verwandten und Freunden, anbahnen und unterstützen
    • Angehörige, Ehrenamtliche und potenzielle Arbeitgeber beraten und ggf. unterstützen, etwa bei der Hilfebedarfsermittlung oder bei der Auswahl sinnvoller Maßnahmen
    • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, beispielsweise Tage der offenen Tür in Einrichtungen; dabei informative Gespräche mit Besuchern und Interessenten führen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.724 bis € 4.139

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Kernkompetenzen, die man während der Ausbildung erwirbt:

  • Behindertenpsychologie 
  • Büro- und Verwaltungsarbeiten 
  • Freizeitgestaltung 
  • Grundpflege 
  • Heilerziehungspflege 
  • Heilpädagogik, Behindertenpädagogik 

Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:

  • Abrechnung 
  • Altenarbeit, Seniorenarbeit 
  • Berichtswesen, Information 
  • Berufsvorbereitung 
  • Deeskalationstechniken 
  • Elternarbeit 
  • Ergotherapie 
  • Erziehung 
  • Erziehungswissenschaft, Pädagogik 
  • Frühförderung 
  • Heimerziehung 
  • Inklusionspädagogik 
  • Krankenhaus-, Praxishygiene 
  • Patientenbetreuung 
  • Pflege-, Medizinpädagogik 
  • Rehabilitation 
  • Sonderpädagogik 
  • Sozialpädagogik 

Weitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Kompetenzgruppe "Personengruppen"

Arbeitsorte

Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts-, Wohn- und Schlafräumen
  • in Werkstätten
  • in Sporträumen, z.B. Turn- und Schwimmhallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien
  • in Büros und Besprechungsräumen

Arbeitssituation

Heilerziehungspfleger/innen benutzen die unterschiedlichsten Arbeitsmittel - vom Spielzeug über Sportgeräte und Musikinstrumente bis hin zu Koch- und Essgeschirr sowie Wasch- und Pflegeutensilien. Da sie ihre Patienten bei der Körperpflege unterstützen, werden sie mit Körperausscheidungen und entsprechenden Gerüchen konfrontiert und kommen in direkten Körperkontakt. Daher tragen sie bei einigen Tätigkeiten Einweg- und Gummihandschuhe oder Mundschutz. Zudem kann der häufige Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln die Haut reizen. In der Regel bewegen sich Heilerziehungspfleger/innen im Alltag viel, wenn sie mit Menschen mit Behinderung in Räumen oder im Freien spielen, kochen, basteln oder sich sportlich betätigen. Im Freien sind sie dabei unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Die Arbeit ist körperlich anstrengend, wenn sie etwa Menschen mit Behinderung heben, stützen oder umbetten müssen. Insbesondere in Einrichtungen, in denen eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist, sind Wochenendarbeit, Nachtbereitschaft und Arbeit in den Abendstunden möglich.

Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung müssen Heilerziehungspfleger/innen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein zeigen, da sie die Aufsichtspflicht über sie haben. Im gleichen Maße sind Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit erforderlich, gerade wenn sie mit depressiven oder aggressiven Personen zu tun haben. Um Verhaltensänderungen und -auffälligkeiten jederzeit im Blick zu haben, sind eine gute Beobachtungsgabe und Sorgfalt nötig. Heilerziehungspfleger/innen sollten v.a. bei der Arbeit mit größeren Gruppen psychisch stabil sein. Patientendaten behandeln sie vertraulich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Mahlzeiten zubereiten, mit Menschen mit Behinderung malen und basteln) 
  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Einweghandschuhe, Mundschutz) 
  • Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (z.B. in Rehabilitationskliniken, in psychiatrischen Kliniken, in Wohn- und Pflegeheimen für Menschen mit Behinderung, in Kindergärten und Kindertagesstätten) 
  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Beratungsgespräche führen) 
  • Arbeit im Freien (z.B. auf Spiel- und Sportplätzen) 
  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (bei der Beaufsichtigung von Menschen mit Behinderung im Freien) 
  • enger Körperkontakt mit Menschen (pflegerische Aufgaben übernehmen) 
  • Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen 
  • unregelmäßige Arbeitszeiten (Wochenendarbeit, Arbeit in den Abendstunden) 
  • gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Personen) 
  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (zwischen verschiedenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Erstellen von Förderplänen, Singen, Musizieren wechseln) 
  • Umgang mit Menschen mit Behinderung (Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung) 
  • Verantwortung für Personen (gegenüber Kindern und Jugendlichen oder erwachsenen Personen beim Wahrnehmen der Aufsichtspflicht) 
  • Arbeit im Gehen und Stehen 
  • schweres Heben und Tragen (z.B. Menschen mit Behinderung heben, stützen oder umbetten) 

 

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Instrumente, Geräte und Zubehör, z.B.: Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, Waagen, Wasch- und Pflegeutensilien, Haushalts-, Koch- und Küchengeräte, Medikamente, Desinfektionsmittel, Musikinstrumente, Bücher, Spielzeug, Sportgeräte, Spiel-, Mal- und Bastelmaterialien, audiovisuelle Medien

Büroausstattung und Unterlagen, z.B.: Telefon, E-Mail, PC, Dokumentationen, Förderpläne, ärztliche Verordnungen, Speisepläne

 

Arbeitsbereiche/Branchen

Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
  • in ambulanten Diensten
  • in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • in Kindertageseinrichtungen
  • an Schulen

Branchen im Einzelnen

  • Sozialwesen 
    • Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 
    • Pflegeheime 
    • Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter, z.B. Tagesbetreuung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderung
    • Ambulante soziale Dienste 
    • Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.B. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
    • Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime), z.B. Erziehungsheime, Kinderheime, Jugendwohnheime
  • Religionsgemeinschaften 
    • Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, z.B. kirchliche soziale Dienste
  • Öffentliche Verwaltung 
    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. kommunale Kindergärten
  • Gesundheitswesen 
    • Krankenhäuser, z.B. Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Allgemeinbildende Schulen 
    • Grundschulen, z.B. Schulen mit integrativen oder sonderpädagogischen Schwerpunkten
    • Allgemein bildende weiterführende Schulen, mit pädagogischer Freizeitbetreuung, z.B. Förderschulen
  • Kindergärten, Kinderbetreuung 
    • Tagesbetreuung von Kindern, z.B. Kindertagesstätten
    • Kindergärten 
  • Privathaushalte 
    • Private Haushalte mit Hauspersonal, z.B. Betreuung von Kindern oder älteren Menschen mit Behinderung

Perspektiven

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Heilpädagogik, Psychomotorik, Entspannungstherapien, Elternberatung).

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in für Psychiatrie oder als Fachwirt/in für Erziehungswesen).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Mögliche Weiterbildungen:

Fachwirt/in - Erziehungswesen

Kaufmännische Weiterbildung

Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen

Kaufmännische Weiterbildung

Heilerziehungspfleger/in - Psychiatrie

Andere Weiterbildung

Motopädagoge/-pädagogin

Andere Weiterbildung

Motopäde/Motopädin

Andere Weiterbildung

Sonderpädagoge/-pädagogin (Fachschule)

Andere Weiterbildung

Heilpädagogik (grundständig)

Studienfach

Rehabilitations-, Sonderpädagogik (grundständig)

Studienfach

Soziale Arbeit (grundständig)

Studienfach

Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)

Studienfach

Qualitätsbeauftragte/r - Gesundheits-/Sozialwesen

Andere Weiterbildung

Gesundheits-, Rehabilitationspsychologie (grundständig)

Studienfach

Gesundheitsförderung, -pädagogik (grundständig)

Studienfach

 

Deine Möglichkeiten nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre Chancen können angehende Heilerziehungspfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Heilerziehungspfleger/innen an Förderschulen, in Tagesstätten, in Kindergärten sowie in der ambulanten Pflege.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Heilpädagogik bis hin zu Elternberatung.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in für Psychiatrie zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit der Gründung eines ambulanten Pflege- und Sozialdienstes.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten gegliedert nach Tätigkeitsfeldern:

Heilerziehungspflege, Sonderpädagogik

Kinderbetreuung, -erziehung

Sozialberatung, -arbeit

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.

  • Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. Belastungen bei pflegerischen Tätigkeiten)
  • Körperkraft (z.B. Menschen mit Behinderung heben, stützen oder umbetten)
  • Robuste Gesundheit (z.B. bei Infektionsgefahr)
  • Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Mahlzeiten zubereiten; mit Menschen mit Behinderung malen und basteln)
  • Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Menschen mit Behinderung anleiten; Familienangehörige beraten)
  • Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Äußerungen von Menschen mit Behinderung verstehen)
  • (Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. bei Depressionen oder Aggressionsausbrüchen der betreuten Personen)

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.

  • Eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. Belastungen bei pflegerischen Tätigkeiten)
  • Muskelschwäche, fehlende Muskelkraft (z.B. Menschen mit Behinderung heben, stützen oder umbetten)
  • Infektanfälligkeit, chronische Infektionskrankheiten (z.B. bei Infektionsgefahr)
  • Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Mahlzeiten zubereiten; mit Menschen mit Behinderung malen und basteln)
  • Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Menschen mit Behinderung anleiten; Familienangehörige beraten)
  • Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Äußerungen von Menschen mit Behinderung verstehen)
  • Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. bei Depressionen oder Aggressionsausbrüchen der betreuten Personen)

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Nichteignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Quellen: 
http://www.berufsverband-hep.de/index.php/berufsbild.html
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung&dkz=9127