Familienunterstützung in der Freizeit
Menschen mit Behinderung, die bei ihren Angehörigen wohnen, können zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse erhalten.
Wer als Kind, Jugendlicher oder Erwachsener mit Behinderung zu Hause bei seinen Angehörigen wohnt und einen besonderen Bedarf an Betreuung hat, kann hierfür zusätzliche Leistungen von seiner Pflegekasse erhalten.
Hierfür stehen monatlich zurzeit 125 Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld können die Familien bei dafür zugelassenen Anbietern Betreuungsleistungen erhalten.
Der ASB Bremen bietet hierzu im Rahmen seiner Familienunterstützung individuell vereinbarte Unterstützungsleistungen an. Das kann eine stundenweise Betreuung zu Hause sein oder die begleitete Teilnahme an einem Angebot außerhalb der eigenen vier Wände.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI
Nach dem „Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz" können Menschen mit geistiger Behinderung zusätzliche Leistungen erhalten.
Zu diesen Leistungen zählen die „niedrigschwelligen Betreuungsangebote". Hierfür stehen zusätzlich zum Pflegegeld monatlich 125 Euro zur Verfügung.
Wer kann niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen?
Alle Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung, bei denen „ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist." (§ 45a, SGB XI). Die Zahlung dieser Leistungen ist möglich, wenn es einen Pflegegrad gibt.
Bei wem können die Leistungen beantragt werden?
Sie müssen die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Entscheidung liegt beim Medizinischen Dienst. In § 45a SGB XI sind 13 Punkte aufgezählt, von denen mindestens zwei in einer bestimmten Kombination zutreffen müssen.
Wo steht die gesetzliche Grundlage?
Im 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI), §§ 45 a-c.
Wann dürfen Sie das Geld ausgeben?
Sie müssen das Geld nicht in dem Monat ausgeben, für den es bewilligt ist. Sie können es ansparen und dann z. B. für eine längere Maßnahme, wie eine Wochenendfahrt ausgeben.
Wird der Betrag in einem Kalenderhalbjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Halbjahr übertragen werden.
Welche Angebote können das sein?
Die Betreuung kann stundenweise zu Hause stattfinden oder eine Begleitung zu einem Angebot außerhalb Ihrer Wohnung sein.
Auch eine ein- oder mehrtägige Ausflugsfahrt, z. B. übers Wochenende ist denkbar. Entscheidend ist, dass die Angehörigen durch die Angebote entlastet werden. Das Angebot muss von einem dafür autorisierten Träger wie dem ASB durchgeführt werden.
Können Sie die Dienste bei uns in Anspruch nehmen?
Im SGB XI § 45b steht: „Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen." Dafür wurden von den Pflegekassen und Sozialbehörden spezielle Träger ausgesucht, die diese Leistungen erbringen dürfen. Die ASB-Gesellschaft für soziale Hilfen mbH ist ein solcher autorisierter Träger für Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Was kosten die Angebote bei uns?
Die „niedrigschwelligen Betreuungsangebote" heißen bei uns „Familienunterstützung". Sie kosten 19 Euro pro Stunde. Eintrittsgelder oder Verzehr sind darin nicht enthalten. Für längere Ausflugsfahrten berechnen wir einen Pauschalpreis.
Welche Mitarbeiter führen die Angebote bei uns durch?
Die Angebote werden von Helferinnen und Helfern durchgeführt, die von uns angeleitet und geschult werden. Zum großen Teil sind dies Personen, die in unserer Tagesförderstätte als freiwillige Helfer, Praktikantinnen und Praktikanten oder Schülerinnen und Schüler tätig sind oder waren.
Wie werden die Angebote bezahlt?
Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei der Pflegekasse einreichen. Dann erhalten Sie das Geld von der Pflegekasse und bezahlen unsere Rechnung. Oder Sie erlauben uns, das Geld direkt mit der Kasse abzurechnen.
Wie können Sie sich für die Angebote bei uns anmelden oder nach Einzelheiten erkundigen?
Melden Sie sich bitte bei uns und teilen Sie uns Ihre persönlichen Vorstellungen mit. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und überlegen mit Ihnen ein Angebot.