Qualitätskonzept / Qualitätsprüfungen
Wir gestalten Arbeitsabläufe und die Qualität der Leistungen sowohl für Pflegekund:innen als auch für andere Berufsgruppen und Geschäftspartner:innen transparent und nachvollziehbar.
Dieses Zitat aus unserem Leitbild macht deutlich, dass wir großen Wert auf die Transparenz unserer Leistungen und damit auch unserer Qualität legen.
Aus diesem Grund nehmen wir immer wieder an externen Vergleichen und Prüfungen teil. Nur so können wir unsere Qualität halten und immer weiter erhöhren. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bilden diese Vergleiche und Prüfungen unsere Qualität auf andere Weise ab.
Great Place to Work - Beste Arbeitgeber im Gesundheitswesen 2019
Im Februar 2019 wurden wir zum dritten Mal nach 2010 und 20013 als einer der besten Arbeitgeber in Niedersachsen/ Bremen 2019 ausgezeichnet. Im März folgten die Auszeichnungen als einer der besten Arbeitgeber Deutschland 2019 sowie Platz 3 im Wettbewerb „Beste Arbeitgeber Gesundheit und Soziales 2019“ in der Kategorie Pflege – Größer als 50 Mitarbeitende.
Dieser erneute Erfolg bei unserer dritten Teilnahme freut uns sehr, ist sie doch Bestätigung unserer Leistungen im Bestreben um eine gute und faire Arbeitsplatzkultur.
Am Great Place to Work® Dachwettbewerb “Deutschlands Beste Arbeitgeber 2019” beteiligten sich bundesweit Unternehmen aller Größen und Branchen. Sie stellten sich einer freiwilligen Prüfung der Qualität und Attraktivität ihrer Arbeitsplatzkultur durch das unabhängige Great Place to Work® Institut und dem Urteil der eigenen Mitarbeitenden. Aus dem Gesamtteilnehmendenfeld wurde die Liste der besten Arbeitgeber ermittelt.
Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst
Alle Pflegedienste in Deutschland werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
Ein Teil der Prüfungsergebnisse wird dann in einem stark vorstrukturierten, nach Schulnoten von 1-5 aufgebauten Qualitätsbericht veröffentlicht und ist an unterschiedlichen Stellen einzusehen (z.B.: im Internet www.aok-pflegedienstnavigator.de) Auch die Pflegedienste sind verpflichtet, diese Noten in ihrer Einrichtung zu veröffentlichen.
Grundsätzlich begrüßen wir als Teil einer der ältesten Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen Deutschlands den Versuch, Qualitätsanforderungen für Pflege festzulegen und die Qualität von Pflegeeinrichtungen für Verbraucher vergleichbar darzustellen.
Problematisch ist es jedoch, dass es aktuell keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse darüber gibt, dass die Kriterien, die der Prüfung zugrunde liegen, wirklich die Ergebnisqualität in der ambulanten Versorgung darstellen.
Des Weiteren sehen wir es als kritisch an, dass zur Bewertung der pflegerischen Qualität fast ausschließlich die Pflegedokumentation der Einrichtung zu Grunde gelegt wird. Dadurch ist es möglich, dass ein Pflegedienst hervorragend pflegt, wegen Versäumnissen in der Dokumentation aber negativ bewertet wird bzw. schlecht pflegt aber gut dokumentiert und dadruch gute Noten erhält.
Aus diesem Grund sollten sich Verbraucher (also Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen) aktuell nicht ausschließlich auf die Prüfergebnisse als Qualitätsmaß verlassen.
Neben einer- ohne Frage- notwendigen Pflegedokumentation sind eine fachgerechte, menschliche und zugewandte Pflege sowie eine umfassende und individuelle Beratung, Information und Anleitung für Pflegekundinnen, Pflegekunden und deren Angehörige die wichtigeren Kriterien für eine qualitativ gute Unterstützung.
Den Prüfkriterien ambulant fehlt es aktuell an einer wissenschaftlichen Grundlage. Die Kriterien sollten aus diesem Grund angepasst werden. Sinnvoll wäre eine Anpassung der Prüfkriterien jedoch erst dann, wenn die notwendige wissenschaftliche Grundlage besteht.
Hier finden Sie einen Überblick über die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfungen: