Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Mit Einführung der „zusätzlichen Betreuungsleistungen" in der Pflegeversicherung in 2012, dem Erweitern des Anspruchs in 2015 und schließlich der klaren Positionierung der Entlastungsleistungen im Pflegestärkungsgesetz II wurde durch den Gesetzgeber dem Bedarf an Betreuung und Entlastung im häuslichen Umfeld Rechnung getragen.
Das Angebot der Betreuungsleistungen soll unter anderem Vereinsamung und Apathie bei Pflegebedürftigen vorbeugen und pflegende Angehörige und Bezugspersonen entlasten.
Alle Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen der Betreuung und Entlastung.
Beispiele für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen im ambulanten Bereich:
Betreuungsleistungen
unterstützen die Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung des persönlichen Alltags sowie der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und einem Leben in der Gemeinschaft.
Entlastungsleistungen
dienen der Entlastung von pflegenden Angehörigen bzw. pflegenden Bezugspersonen sowie der Entlastung der Pflegesituation im Allgemeinen.
Beschäftigung:
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere:
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung,
- Unterstützung bei Hobby und Spiel,
- Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen,
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur,
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen,
- Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik.
Begleitung & hauswirtschaftliche Unterstützung:
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie der Entlastung dienen z.B.:
- Spaziergänge in der näheren Umgebung,
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten,
- Begleitung beim Friedhofsbesuch o.ä.,
- Begleitung zu kulturellen Aktivitäten (z.B. Kino-/ oder Theaterbesuche),
- Begleitung zu Terminen (z.B.: Arztbesuche oder ähnlich)
- Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten wie Einkaufen, Reinigen der Wohnung etc.
Beaufsichtigung
Leistungen für Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz.
Bei diesen Leistungen steht ein aktives Tun nicht im Vordergrund. Sie dienen insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und pflegenden Bezugspersonen bei Störungen des Tag-/Nachtrhythmus, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen z.B.:
- Sicherheit geben/ Sicherungsbesuche,
- Erinnerungsarbeit,
- Anwesenheit einer Betreuungsperson, um Angehörige zu entlasten,
- Beobachtung des/ der Pflegebedürftigen und ggf. Intervention, um Selbst-/ Fremdgefährdung zu vermeiden.
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